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Auf welchem Konto erhalte ich den grössten Zins?
Die Zinsen sind umso höher, je länger das Geld gebunden ist. Deshalb erhält man auf den Privatkonten, wo das Geld ja sofort verfügbar ist, am wenigsten Zins. Auf Sparkonten, mit einem Rückzugsbetrag ohne Kündigung und einer Kündigungsfrist für den Rest von 3 Monaten, liegt der Zins etwas höher. Auf dem Sparkonto plus erhält man den höchsten Zins, da das Geld nur gegen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist verfügbar ist. Höhere Zinsen erhält man auch auf Vorsorgekonten. Allerdings ist dort die Verfügbarkeit sehr eingeschränkt (Bezug nur unter bestimmten Bedingungen). Dafür bieten sich mit Vorsorgekonten Steuervorteile.
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Welches Konto ist das günstigste?
Unsere Sparkonten sind generell kostenlos und gebührenfrei. Einzig Fremdspesen werden weiterbelastet. Im Gegensatz zum Privatkonto ist auch das E-Privatkonto kostenlos, da die Abwicklung von Zahlungen nur via E-Banking vorgesehen ist. Debit- und Kreditkarten sind allerdings nicht inbegriffen und kosten in jedem Fall extra.
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Erhalte ich zu jedem Konto eine Debit- oder Kreditkarte?
Debit- und Kreditkarten sind für jene Konten erhältlich, die sich für den Zahlungsverkehr eignen, also Privatkonten und Kontokorrente.
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Kann ich alle meine Konten via E-Banking verwalten?
Alle Kontoarten können an einen E-Banking-Vertrag angehängt werden. Bei einigen Konten wird allerdings die Funktionalität eingeschränkt. So lassen sich z. B. von Vorsorgekonten oder vom Sparkonto plus keine Vergütungen via E-Banking vornehmen.
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Welche Konten eignen sich für den Zahlungsverkehr?
Privatkonten und Kontokorrente.
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Sind Ein- und Auszahlungen in bar mit allen Konten möglich?
Grundsätzlich ja. Bei Bezügen ist die Verfügbarkeit zu beachten und bei grösseren Einzahlungen muss die Bank vertiefte Geldwäschereiabklärungen mit dem Kunden treffen.
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Was ist NKK (Nichtkündigungskommission)?
Die Nichtkündigungskommission (NKK) von 2% kommt zur Anwendung, wenn ein Kunde sein Kontoguthaben ohne Einhaltung der vereinbarten Rückzugsbedingungen beziehen will. Ein Beispiel: Ein Kunde möchte von seinem Sparkonto CHF 30'000.– beziehen, es können aber pro Monat nur CHF 20’000.– ohne Kündigung bezogen werden. Die Bank bezahlt dem Kunden wie gewünscht sofort die CHF 30'000.– aus, verrechnet aber auf dem Betrag, der die Rückzugsbedingungen übersteigt, eine Kommission von 2%; in diesem Fall also CHF 200.– (2% von CHF 10'000.–).
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