Finanzplanung

Die finanziellen Bedürfnisse verändern sich in Ihrem Leben laufend. Deshalb lohnt es sich für Sie, den vielfältigen Themen die nötige Aufmerksamkeit zu geben. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Unsere Finanzplanung sorgt für Sicherheit in jeder Lebensphase.

Was Sie von der Finanzplanung bei uns erwarten dürfen

Unsere Finanzplanung befasst sich mit den Themen Budget, Steuern, Invalidität, Alter und Tod in jeder Lebensphase. 

Ziel ist es, Sie bei der Erreichung Ihrer persönlichen Wünsche und Ziele zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer jetzigen und zukünftigen finanziellen Situation auf und veranschaulichen dabei auch die verschiedenen Auswirkungen von besonderen Lebensereignissen, beispielsweise einer Invalidität. Ihre Wünsche und Ziele bilden basierend auf Ihrer finanziellen Situation die Ausgangslage für Ihren persönlichen Finanzplan.

Budget optimieren

Die Budgetplanung ist ein zentrales Element jedes Finanzplanes. Wie setzen sich Ihre Einnahmen und Ausgaben zusammen? Wie hoch ist Ihr Sparpotenzial? Wie entwickelt sich das Budget mit der Geburt des ersten Kindes? Wie hoch sind die Einnahmen im Falle einer Invalidität aufgrund eines Unfalles? Welche Einnahmen stehen nach der Pensionierung zur Verfügung? Auf all diese Fragen suchen wir gemeinsam mit Ihnen eine Antwort. Einen ersten Überblick über Ihr Budget können Sie sich mithilfe unseres Budget-Rechners verschaffen.

Steuern sparen

Steuern gehören zu jeder Lebensphase – genauso wie mögliche Steueroptimierungen. Sparen mit der gebundenen Selbstvorsorge – Säule 3a – wird steuerlich begünstigt. Jährlich wird ein fixer Betrag festgelegt, welcher vom massgeblichen steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Wie viel Steuern Sie genau sparen können, können Sie mit unserem 3a-Steuer-Rechner herausfinden.

Falls bei Ihrer Pensionskasse Beitragslücken entstanden sind, bietet sich hier die Möglichkeit, sich zum richtigen Zeitpunkt steuerbegünstigt «einzukaufen» – sprich solche Lücken zu schliessen. Nebst der Steuerersparnis ergibt sich so in vielen Fällen eine bessere finanzielle Absicherung für die Risiken Invalidiät und Tod sowie verbesserte Leistungen bei der Pensionierung.  Immobilienbesitzern oder Selbständigerwerbenden bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Steuerbelastung.

Themen der Finanzplanung

In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Kundenberater / Ihrer Kundenberaterin werden die folgenden Themengebiete nach Ihren Wünschen thematisiert.

Heirat / eingetragene Partnerschaft

Die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft hat vielschichtige Auswirkungen auf die finanzielle Situation der beiden Partner. Neu wird eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt, die Einkommen und Vermögen der einzelnen Partner werden gemeinsam besteuert. Oftmals ist dabei dann auch von der «Heiratsstrafe» die Rede, welche jedoch durch den Doppelverdiener- und den Verheiratetenabzug etwas gemildert werden kann. Durch die Heirat oder Eintragung der Partnerschaft ändern sich die Begünstigungen bei Vorsorgeleistungen aus der 2. und 3. Säule. Aus der 1. und 2. Säule hat der/die Partner/in unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente. Es lohnt sich, diese veränderten Voraussetzungen zu analysieren und gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin Optimierungen abzustimmen und vorzunehmen.

Konkubinat

Das Zusammenleben als Konkubinatspaar, mit oder ohne Kinder, bietet gegenüber einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft verschiedene Vor- und Nachteile.  Einige davon beruhen auf persönlichen Empfindungen, andere entstehenden aus rechtlicher Natur. Im Konkubinat ist der/die Partnerin finanziell weniger gut abgesichert: Aus der 1. Säule hat der/die Partner/in keinen Rentenanspruch. Je nach Pensionskasse ist der/die Partner/in als Renten- oder Kapitalempfänger begünstigt. Anders als bei der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist diese Begünstigung jedoch nicht gesetzlich verankert, sondern muss bei der Pensionskasse gemeldet werden. Ähnlich sieht es bei der Nachlassplanung aus. In der gesetzlichen Erbfolge wird der/die Konkubinatspartner/in nicht berücksichtigt. Aus diesen Gründen ist es für Konkubinatspaare umso wichtiger, sich rechtzeitig mit der Finanz-, Vorsorge- und Nachlassplanung zu befassen.

Berufliche Selbstständigkeit

Seine beruflichen Träume verwirklichen und sein eigener Chef sein. Für den Schritt in die Selbstständigkeit braucht es Einiges. Auch oder vor allem finanziell kann dieser Schritt viele Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich bereits im Voraus mit den finanziellen Risiken der Selbstständigkeit zu befassen und entsprechende Absicherungen vorzunehmen. Als selbstständig Erwerbender sind Sie nicht automatisch einer Pensionskasse angeschlossen. Im Falle einer Invalidität oder des Todes kann dies schwerwiegende finanziellen Folgen haben. Auf die eigene private Absicherung und die Absicherung der Angehörigen ist daher besonders Acht zu geben.

Eigenheim

Als Besitzer eines Eigenheimes übernehmen Sie nicht nur Verpflichtungen gegenüber Ihrer Bank, sondern auch gegenüber Ihren Angehörigen. Es ist deshalb wichtig, beim Kauf des Eigenheimes die gesamte Vorsorgesituation zu prüfen und allenfalls anzupassen. Diese finanziellen Risiken können Sie zu einem grossen Teil durch verschiedene Versicherungslösungen abdecken. Wir prüfen gerne Ihre Vorsorgesituation und erstellen dazu eine detaillierte Vorsorgeanalyse. Dabei zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Vorsorge- und Versicherungssituation an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Gerade Lebensversicherungen können eine Möglichkeit darstellen, solche Kreditrisiken im Todes- oder Invaliditätsfall abzusichern.

Invalidität

Negative Ereignisse wie beispielsweise eine Invalidität durch Krankheit oder einen Unfall können Ihre finanzielle Situation beeinflussen und belasten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen aus den 3 Säulen des Schweizer Vorsorgesystems Sie im Falle einer Invalidität erhalten. Nebst den gesetzlichen Leistungen aus der 1. Säule (IV) und der 2. Säule (BVG) gibt es verschiedene freiwillige Möglichkeiten, wie Sie über die 3. Säule oder Ihr Arbeitgeber über die 2. Säule die finanziellen Auswirkungen einer Invalidität verbessern können.

Alter

Im Hinblick auf die Pensionierung gibt es viele Wünsche und viele Möglichkeiten. Möchten Sie vorzeitig in den Ruhestand treten? Ihr Arbeitspensum ab 60 schrittweise reduzieren oder vielleicht gar über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeiten? Wir zeigen Ihnen die Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten auf und unterstützen Sie so bei der Entscheidung.

Sowohl in der 1. Säule wie auch in der 2. und 3. Säule gilt es im Hinblick auf die Pensionierung verschiedene Entscheidungen zu treffen. Die Altersrente aus der 1. Säule (AHV) kann 1 bis 2 Jahre vorbezogen oder bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden. Je nach Pensionskasse können Sie Ihr Altersguthaben in Form einer lebenslangen Rente beziehen oder vollumfänglich als Kapitalbezug auszahlen lassen. Auch Mischformen sind möglich. Eine allfällige Kapitalauszahlung sollte aus steuerlichen Gründen mit Kapitalauszahlungen aus der 3. Säule und denjenigen des Ehepartners koordiniert werden.

Mit einer Pensionsplanung zeigen Ihnen unsere Experten die verschiedenen Möglichkeiten und die entsprechenden Auswirkungen auf Ihre Pensionierung auf. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidfindung und begleiten Sie in der Vorbereitung Ihrer Pensionierung. Mit der für Sie persönlich erstellten Terminliste verpassen Sie keinen wichtigen Termin für die optimale Umsetzung Ihrer Pensionierung.

Ob Sie Ihre Altersvorsorge nun bereits mit 40, mit 50 oder erst mit 60 Jahren in Angriff nehmen: Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, aber auch Prioritäten in jedem Lebensabschnitt. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto besser sind Sie im Alter abgesichert und können zusätzlich Steuern sparen.

Tod

Nebst den emotionalen Auswirkungen hat ein Todesfall auch finanzielle Auswirkungen auf die eigene Familie und die Angehörigen. Wie bei der Invalidität zeigen Ihnen unserer Experten die finanziellen Ansprüche aus dem Schweizer Vorsorgesystem zu Gunten der Hinterbliebenen auf.

Auch hinsichtlich eines Todesfalls bestehen in der 2. und 3. Säule verschiedene Optionen, die Hinterbliebenen über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus zu begünstigen und die finanzielle Situation im Todesfall zu verbessern. 

Rechtliches

In der Finanzplanung gilt es auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit vertreten kann. Sie können so verhindern, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand bestimmt. Ein Vorsorgeauftrag muss erstellt werden, solange Sie handlungsfähig sind. Mittels Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer Sie in den Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr vertreten soll.

Nachlassplanung

Auch die Nachlassplanung kann in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Nachlass zu planen. Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass selbstständig regeln. Dabei gilt es jedoch gewisse Formvorschriften einzuhalten. Zudem dürfen die Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben nicht verletzt werden. Weiter haben Sie die Möglichkeit, einen Erbvertrag oder einen Ehe- und Erbvertrag mit Ihren Erben abzuschliessen. Diese Verträge müssen öffentlich beurkundet sein. Je nach Ziel Ihrer Erbplanung können Sie bereits mit einem Ehevertrag das gewünschte Ergebnis erzielen. Lassen Sie sich dazu von einer Fachperson (bspw. einem Notar) beraten. Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten gewünschten Personen einen Erbvorzug gewähren.

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