Die genaue Abzugsfähigkeit der einzelnen Bauteile ist auf der Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern im Merkblatt Nr. 5 ersichtlich. Bei einer grösseren Sanierung kann es sich auch lohnen, die Sanierungskosten auf mehrere Steuerjahre zu verteilen. Zudem ist es möglich, energetische Sanierungsmassnahmen auf maximal drei Jahre zu verteilen, was je nach Situation zu einer zusätzlichen Steuereinsparung führen kann. Im Moment sind verschiedene Diskussionen betreffend Abschaffung des Eigenmietwertes im Gange. Diese Änderung würde sich auch auf die Abzugsfähigkeit von Sanierungskosten auswirken.
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