Bei Liegenschaftsbesitz fallen grundsätzlich zwei Steuern an. Einerseits eine Einkommenssteuer, welche auf dem Eigenmietwert und/oder der effektiven Vermietung der Liegenschaft erhoben wird, und andererseits eine Vermögenssteuer, welche aufgrund des amtlichen Wertes der Liegenschaft erhoben wird. Sowohl beim Einkommen aus dem Eigenmietwert und/oder der effektiven Vermietung der Liegenschaft wie auch beim Vermögen aufgrund des amtlichen Wertes können gewisse Abzüge für Liegenschaftskosten (Hypothekarschuld und Zinsen sowie Unterhalt und laufende Liegenschaftsaufwendungen) gemacht werden.