Das Ziel jeder Finanzplanung ist es, eine objektive und nachvollziehbare Übersicht über sämtliche finanziellen Bereiche zu erhalten. Wir zeigen dem Kunden die finanziellen Möglichkeiten auf, um seine kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu realisieren. Im Weiteren bildet ein Finanzplan die Entscheidungsgrundlage für abgestimmte Massnahmen, welche zu einer nachhaltigen Optimierung in der Vermögensstruktur, den Verbindlichkeiten, den Einnahmen/Ausgaben und der Risikoabdeckung führen sollen. Dabei dürfen nicht nur die individuellen Gegebenheiten und subjektiven Präferenzen berücksichtigt werden, sondern es müssen ebenso die rechtlichen, steuerlichen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbezogen werden. Kurz zusammengefasst: Die private Finanzplanung zeigt dem Kunden auf, wie er seine finanziellen Mittel mit seinen persönlichen Wünschen und Lebenszielen in eine bestmögliche Übereinstimmung bringen kann.
Was kann ein Kunde von uns erwarten, wenn er sich für eine Pensionsplanung interessiert?
- Allgemein: Einer der wesentlichsten Gründe für eine systematische Finanzplanung sind Früh- bzw. ordentliche Pensionierungen und die damit verbundenen Fragen, wie das Einkommen effizient gesichert werden kann. Dabei steht meistens die Frage im Vordergrund, ob das Pensionskassenkapital oder die Rente bezogen werden soll. Grundsätzlich kann man festhalten, dass die Planung so früh wie möglich begonnen werden sollte, spätestens aber ab Alter 55, um keine wichtigen Weichenstellungen zu verpassen. Verschiedene Erfahrungswerte belegen, dass rund 80 % des letzten Einkommens vor der Pensionierung erforderlich ist, um den Lebensstandard erhalten zu können. Bei Einkommen ab CHF 100'000 reduzieren sich diese Werte auf 70 % oder tiefer.
- Gesamtübersicht über seine finanziellen Angelegenheiten – Aufdecken von Lücken: Die Konstellation, dass unser Vorsorgekonzept auf drei Säulen aufgebaut ist, bedingt eine fundierte und professionelle Analyse. Berücksichtigt man zudem die natürliche Entwicklung eines Kunden (Heirat, Kinder, Hauskauf, Karrieresprung oder Firmengründung und Pensionierung) und geht davon aus, dass die Vorsorge die fundamentale Existenz sichern soll, wird auch die Wichtigkeit dieses Bereiches erkennbar.
- Transparente Darstellung seiner Vermögensstruktur: Entspricht diese seinen kurz-, mittel- oder langfristigen Bedürfnissen? Ein zu hoher Immobilienanteil, eine zu geringe Finanzierung, der Grossteil der Liquidität in Geldwerten anstatt in einem diversifizierten Wertschriftenportfolio? Ein optimales Rendite-/Risikoverhältnis, eine abgestimmte Steuerbelastung oder eine nachhaltige Vermögenssicherung runden das Thema ab.
- Budgetaufstellung und Erfolgsrechnung: Der Kunde erkennt hier, ob seine Ausgabepositionen in Bezug auf sein Einkommen angepasst sind oder ob er auf allfällige Vermögenserträge oder Kapitalverzehr angewiesen ist, um seinen Lebensstandard weiter zu führen.
- Darstellung der Steuerbelastung: Jeder, der die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat gleichzeitig auch das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen solche zu sparen.
- Übersicht der Nachlassverwendung im Falle eines Hinschieds: Reichen die Vermögensverhältnisse aus, um den Partner abzusichern oder müssen entsprechende Verträge erstellt oder sonstige Massnahmen eingeleitet werden? Wie kann die Erbfolge steueroptimiert gestaltet werden? Wann sind ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung sinnvoll? Dies sind die zentralen Fragen, die vor allem Kunden ab Alter 50 interessieren.
- Gesamtoptimierung durch abgestimmte Massnahmen und Vorschläge: Nach der vernetzten Gesamtübersicht erhält der Kunde eine Auflistung der Empfehlungen, welche auf die Wechselwirkung der einzelnen Teilbereiche abgestimmt sind. In der Regel führen diese Massnahmen zu einer ausgeglichenen Vorsorgedeckung, ein auf die Bedürfnisse abgestimmtes Rendite-/Risikoverhältnis der Vermögensteile und zu einer Senkung der Steuerbelastung. Diese Empfehlungen erlauben es dem Kunden, unabhängig von Produkte-Anbietern, seine Entscheidungen zu treffen.
- Prognoseberechnungen: Der Pensionsplan wird dem Kunden aufgrund der Massnahmen die Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie die Entwicklungstendenzen aufzeigen. Dies hat nach Prioritäten und nach den zeitlichen Bedürfnissen des Kunden zu erfolgen. Sie dienen dem Kunden als Leitfaden zur Realisierung seiner Zielsetzungen, als Kontrollinstrument oder zur Erkennung von sich ändernden Rahmenbedingungen und zur Visualisierung der Ergebnisse.
Anforderung an unsere Finanzplaner
Aufgrund der Komplexität der Materie werden entsprechend hohe fachliche und persönliche Anforderungen an den Finanzplaner gestellt. Aktuell dürfen wir auf sieben ausgebildete Finanzplaner zählen, weitere sind noch in Ausbildung dazu. Neben gutem volks- sowie betriebswirtschaftlichem Wissen, muss der Finanzplaner in der Lage sein die Fachgebiete Vorsorge, Anlagen, Finanzierungen, Steuern, Immobilien, Erb- und Güterrecht kompetent zusammenführen zu können. Im Rahmen der vernetzten Finanzplanungen übernimmt er die Rolle eines Architekten, welcher als Generalist in der Lage ist, die Daten und Wünsche des Kunden zu sammeln, auszuwerten und die sich daraus abzeichnenden Handlungen zu koordinieren, damit der ganzheitliche Anspruch an eine solche Dienstleitung berücksichtigt wird. Er wendet dabei eine individuell gestaltbare Beratungs- und Planungsphilosophie an und kann dem Kunden in einfachen und überblickbaren Fällen die Schwerpunkte zu einer optimierten Lösung aufzeigen und diese fallweise auch in der Umsetzungsphase ausführen. Bei komplexen Situationen erkennt er – aufgrund der individuellen Situation des Kunden – die Notwendigkeit einen Fachspezialisten beizuziehen.
Der Finanzplanungsprozess
Im Zentrum der Beratungsphase steht die Lösung der Kundenbedürfnisse. Familiengründung, Hauskauf, Selbständigkeit, Frühpensionierung, Pensionskasse mit Kapital- oder Rentenbezug, Nachlassplanung, Pensionsplanung für Frauen unter Einbezug von Teilzeitarbeit. Es soll in dieser Phase nicht darum gehen, dem Kunden Anlage- oder Versicherungsprodukte zu verkaufen, sondern eine ganzheitliche Lösung in einem Finanzplan aufzuzeigen.
- Die eigentlichen Bedürfnisse entdecken und identifizieren. Durch strukturierte Gespräche, Aktenstudium und eine Sensibilisierung auf mögliche Fragestellungen lassen sich die wirklichen Bedürfnisse aufdecken. Eine Problemlösung muss immer im Rahmen der Situation betrachtet werden.
- Zusammenhänge und Spannungsfelder verstehen.
- Lösungsvarianten, Gestaltungs- und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Oft führen mehrere Lösungen vom IST- zum SOLL-Zustand.
- Beurteilung der Lösungsvarianten auf ihren Ergebnisnutzen hin.
- Diejenige Lösungsalternative umsetzen und verankern, für die man sich schlussendlich entschieden hat.
Um den IST- und den SOLL-Zustand zu beschreiben, wird in der Praxis eine sogenannte Datenerhebung durchgeführt. Kurz zusammengefasst geht es hier um die Themen Personalien und berufliches Umfeld (Personenangaben sowie Ziele und Bedürfnisse), Vorsorgedaten (AHV/IK-Auszug und Vorsorgeausweis Pensionskasse), Einnahmen und Ausgaben (Lohnausweis und Ausgabenbudget), Vermögenswerte (aktuelle Konto/Depotauszüge und Anlagen 3. Säule a) und Steuern (letzte Steuererklärung).
Nachdem die IST-Situation der finanziellen Verhältnisse des Kunden in einer Übersicht umfassend zusammengestellt und die individuellen Prioritäten und Ziele der Finanzplanung (SOLL) festgelegt wurden, müssen Handlungsalternativen und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Aussagekraft der künftigen Werte, begründet auf Unsicherheiten der sich verändernden Rahmenbedingungen abnimmt. Daher empfehlen wir die Laufzeit einer Planung auf max. 15 Jahre zu beschränken, diese jedoch periodisch zu aktualisieren.
Eine detaillierte Zusammenfassung und eine Auflistung aller Massnahmen über die Planungsperiode runden den Finanzplan ab. Dieser wird dem Kunden in einer Schlussbesprechung erklärt und abgegeben. Der Kunde hat seinen Finanzplan bezahlt und es steht ihm frei, die Umsetzungsvorschläge selbstständig zu realisieren. Oft wird jedoch der Finanzplaner oder im Anschluss der entsprechende Kundenberater mit der Umsetzungsphase betraut.
Pensionskasse: Altersrente oder Kapital beziehen?
Viele zukünftige Pensionierte stehen vor der Wahl das Pensionskassenkapital auszahlen zu lassen oder eine lebenslängliche Rente zu beziehen.
Diese Frage bedarf einer individuellen Antwort. Zu berücksichtigen sind Alter, Familienstand, finanzielle Situation, Höhe des Ausgabenbudgets nach der Pensionierung sowie die nicht zu beantwortende Frage der Lebenserwartung.
Welche Form wird bevorzugt?
Eine überraschende Antwort ergab eine frühere Studie der Universität St. Gallen. Ob die Versicherten ihr Pensionskassenguthaben als Kapital oder als lebenslängliche Rente beziehen, hängt davon ab, welche Wahl die Arbeitskollegen treffen. Laut der Studie entscheiden sich 61 % aller Pensionierten für die Rente, 15 % machen vom Angebot Gebrauch, Rente und Kapital zu mischen. Die restlichen 24 % lassen sich das gesamte Kapital auszahlen.
Gesetzliche Bestimmungen
In welcher Form Kapital oder Rente bezogen werden kann, definieren das Gesetz und das entsprechende Reglement der Pensionskasse. Das Bundesgesetz über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt vor, dass jede versicherte Person bei der Pensionierung mindestens 25 % ihres BVG-Altersguthabens als Kapital beziehen kann. Die reglementarischen Bestimmungen können weitergehende Lösungen vorsehen. Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement eine bestimmte Frist für die Anmeldung des Kapitalbezugs vorsehen. Verschiedene Pensionskassen haben diese Frist von ursprünglich drei Jahren bis auf drei Monate oder weniger verkürzt.
Der typische Rentenbezüger kann wie folgt definiert werden:
- Er legt Wert auf ein sicheres regelmässiges Einkommen.
- Er rechnet mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung (fühlt sich bei der Pensionierung sehr gesund, Vorfahren erreichten hohes Alter, usw.)
- Er ist in einer gut ausgebauten Leistungsprimatskasse versichert.
- Er ist männlich und verheiratet mit einer jüngeren Frau oder umgekehrt.
Der typische Kapitalbezüger kann wie folgt charakterisiert werden:
- Er will über sein Kapital verfügen können (Kapital verfällt im Todesfall beider Ehepartner nicht an die Pensionskasse, keine Einschränkungen bezüglich Schenkung und Vererbung, Kapitalverzehr nach eigenen Bedürfnissen, will Anlagestrategie selbst beeinflussen, will Kapital gar nicht verzehren usw.).
- Er ist in einer Beitragsprimatskasse versichert (Kapitalbezug vollumfänglich möglich, vorzeitige Pensionierung ist verbunden mit Leistungskürzungen usw.).
- Er verfügt über ein hohes Kapital oder über beträchtliches Privatvermögen.
- Er misstraut den Vorsorgeeinrichtungen und den künftigen möglichen negativen Entwicklungen des Systems.
Mischform, von beidem etwas
Viele berufstätige Ehepaare wählen deshalb den Mittelweg, der eine Ehepartner bezieht das Kapital, der andere die Rente. In diesem Fall stellt sich die Frage, wer von beiden den Kapitalbezug wählen soll. Dazu sollten die Reglemente der beiden Kassen verglichen werden. Massgebend für die Höhe der Altersrente ist der Umwandlungssatz. Mit diesem Satz rechnen die Pensionskassen das vorhandene Altersguthaben in eine lebenslängliche Rente um. Manche Pensionskassen wenden für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil des Guthabens unterschiedliche Umwandlungssätze an. Zum Beispiel 6.80 % für das Obligatorium und 5.20 % für das Überobligatorium. Je tiefer der Satz desto tiefer die Rente. Die Rente sollte folglich von der Kasse mit dem höheren Umwandlungssatz bezogen werden. Möchte ein Ehepartner einen Teil seines Guthabens in Kapitalform beziehen, sollte er berücksichtigen, aus welchem der beiden «Töpfe» die Pensionskasse das Kapital nimmt. Einige Pensionskassen entnehmen das Kapital proportional aus Obligatorium und Überobligatorium. Andere hingegen zahlen zuerst den überobligatorischen Teil aus. Die zweite Variante ist für den Versicherten vorteilhafter, weil dann eine Rente aus dem Obligatorium mit dem höheren Umwandlungssatz ausbezahlt wird.
Frühzeitige Planung lohnt sich
Eine frühzeitige Planung durch einen ausgebildeten Finanzplaner zahlt sich auf jeden Fall aus. Der Entscheid Kapital- oder Rentenbezug ist bei der Pensionierung von zentraler Bedeutung und kann nachträglich nicht rückgängig gemacht werden. Zusätzlich gilt es beim Bezug der Pensionskassenleistungen dem Aspekt der Steuern sowie weiteren Punkten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Mit einer geschickten Steuerplanung steht mehr Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung.
Vorsorgevereinbarungen zusätzlich zu Testament, Ehe- oder Erbvertrag
Das Leben verläuft nicht immer nach unseren Vorstellungen. Was passiert, wenn eine Person plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und für sich selbst zu sorgen? Wie kann man sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen mitzuteilen? Neben Testament, Ehe- oder Erbvertrag empfiehlt es sich neu auch einen Vorsorgeauftrag abzufassen. Eine Patientenverfügung und eine Anordnung für den Todesfall runden das Repertoire der rechtlichen Vorsorge ab.
Vorsorgeauftrag
Die Einführung erfolgte durch den Gesetzgeber per 1. Januar 2013. Der Vorsorgeauftrag ist eine für den Fall einer Urteilsunfähigkeit vorsorglich aufgesetzte Vorsorgevollmacht kombiniert mit einem Auftrag. Darin kann eine natürliche oder juristische Person beauftragt und bevollmächtigt werden, jemanden für einen definierten Fall umfassend zu vertreten.
- Was umfasst ein Vorsorgeauftrag? Er beinhaltet Vermögensvorsorge, Personensorge und Vertretung im Rechtsverkehr.
- Was ist wichtig beim Abschluss? Die Person muss urteilsfähig sein, um rechtsgültig abzuschliessen. Urteilsunfähigkeit ist jedoch nicht absehbar, darum sind Vollmachten frühzeitig zu errichten.
- Welche Formvorschriften gelten? Der Vorsorgeauftrag kann handschriftlich oder als öffentliche Urkunde (Notar) aufgesetzt werden.
- Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft? Bei einer Urteilsunfähigkeit und wenn die Behörde den Auftrag genehmigt.
- Braucht es noch weitere Vollmachten? Ja, eine Generalvollmacht ist zweckmässig, wenn im Vorfeld nur eine teilweise Urteilsfähigkeit besteht oder der Vorsorgeauftrag noch nicht genehmigt ist.
- Wer soll bevollmächtigt werden? Partner, Partnerin, Nachkommen, Familienangehörige, Nahestehende oder professionelle Vertrauenspersonen kommen dafür in Frage. Der/Die Beauftragte sollte im Voraus informiert werden und wissen, wo der Auftrag liegt. Auch die Aushändigung einer Kopie kann sinnvoll sein.
- Wo bewahrt man den Vorsorgeauftrag auf? Am sichersten ist es, wenn man dem Zivilstandsamt oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Mitteilung macht.
- Wann endet ein Vorsorgeauftrag? Es gibt kein Verfallsdatum. Er erlischt, wenn der Auftraggeber wieder urteilsfähig wird, der Auftraggeber oder die beauftragte Person stirbt.
- Urteilsunfähig und kein Abschluss eines Vorsorgeauftrages – was passiert in diesem Fall? Dann bestimmt der Staat (KESB), wer Beistand wird.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt man also, wer sich um die finanziellen, aber auch um alle anderen Dinge kümmern soll, beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim. Man gibt dieser Person des Vertrauens vor allem ein Papier in die Hand, das sie in praktisch allen Dingen zum Handeln berechtigt.
Ehegatten und eingetragenen Partnern, die im gleichen Haushalt leben, steht ein gesetzliches Vertretungsrecht zu. Es umfasst alles, was zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich ist. Auch die ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen darf sie übernehmen. Das mag auf den ersten Blick ausreichend erscheinen. Aber schon bei einer Anpassung der Hypothek reicht dieses gesetzliche Vertretungsrecht nicht mehr aus. Dazu braucht es ohne Vorsorgeauftrag bereits die Zustimmung der KESB.
Patientenverfügung
Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zu einem Vorsorgeauftrag. Dabei legt eine Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, sollte sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Es gilt als empfehlenswert, dem Hausarzt und der entsprechenden Vertrauensperson eine Kopie zukommen zu lassen.
Der langfristige Vermögensaufbau mit einem diversifizierten Wertschriftenportfolio
Es gilt ein nach dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) definiertes Servicemodell als bestmögliche Anlagelösung zu suchen. Welche Formen gibt es?
Vermögensverwaltung
Beratung und Anlageentscheide durch die Bank. Ideal wenn in den entsprechenden strategischen Anlageprozessen ein Mechanismus berücksichtigt wird, der auch die Chancen und Risiken der Märkte abbildet und somit Möglichkeiten der Risikoreduktion, d.h. ein Untergewichten der Aktienmärkte ermöglicht.
Execution only
Keine Beratung durch die Bank und Anlageentscheide durch den Kunden. Jeder Anleger muss sich hier seine eigene Strategie suchen.
Anlageberatung
Beratung durch die Bank und Anlageentscheide durch den Kunden, z.B. mit einem Fondssparplan.
Wie sinnvoll ist der Vermögensaufbau mittels Fondssparplan?
Die Argumente für ein regelmässiges, strukturiertes Anlegen mit Fondssparplänen sind bestechend. Die meisten Anbieter setzen auf teure Strategiefonds aus dem eigenen Haus. Ideal wäre ein Produkt mit frei wählbaren ETF's (Exchange Traded Funds).
Den besten Erfolg erzielen Sie…
…indem Sie zuerst die Möglichkeiten in der 3. Säule a berücksichtigen und so zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Philosophie
Kleine und grosse Träume zu haben, gehört zum Leben. Sparen liegt aber nicht immer in der Natur des Menschen – wir wollen uns lieber sofort belohnen. Gezielt etwas für später auf die Seite zu legen, ist ein bewusster Entscheid, den wir stets neu treffen müssen.
Gleiche Saat, unterschiedliche Ernte
Fondssparpläne sind eine Mischung aus Sparen und Anlegen. Allerdings tauscht man die Sicherheit der Sparguthaben gegen die Volatilität der Kapitalmärkte. Sparen für langfristige Ziele wie Studium der Kinder, Verbesserung der Altersrente oder Umbauarbeiten am eigenen Haus. Eine Anlagelaufzeit unter fünf Jahren ist nicht sinnvoll. Ideal ist ein Fondssparplan bereits ab Geburt der eigenen Kinder oder "Göttikinder".
Flexibilität
Der Anleger bleibt, anders als etwa bei Lebensversicherungen, flexibel und kann die Raten bei Bedarf aussetzen und auch auf das investierte Kapital zugreifen. Bei Lebensversicherungen, die mittlerweile auch Banken zu ihren Anlageprodukten zählen, wird der Kunde zur Disziplin gezwungen, was nicht unbedingt negativ gewertet werden muss. Durch die Prämienbefreiung wird das garantierte Anlageziel hier auch bei Erwerbsunfähigkeit erreicht.
Anlageprozess
Die angesparten Beträge werden, sobald eine vom Anbieter definierte Anlageschwelle auf dem Konto erreicht ist, automatisch in einen Anlagefonds investiert.
Durchschnittskosteneffekt
Zum einen legt man regelmässig an und kauft nicht einmalig und womöglich zum falschen Zeitpunkt grosse Wertpapierbestände. Da immer der gleiche Betrag investiert wird, erhält man somit bei tieferen Kursen mehr Anteile für sein Geld als bei hohen Kursen. Ausserdem kauft man nicht nur bei steigenden Kursen, sondern investiert auch nach einer Korrektur, was Anlegern sonst kaum gelingt. Im Laufe der Zeit glättet der Durchschnittskosteneffekt die einzelnen Kaufkurse dann zu einem langfristigen Durchschnittspreis pro Anteil.
Kosten
Insbesondere muss zwischen Kosten für die Depotverwaltung, den Kaufkosten für die Fondsanteile und den Kosten für den ausgewählten Anlagefonds selbst unterschieden werden. Sie schmälern die mit dem Anlageprodukt erzielte Rendite. Diversifizierte Produkte wie börsengehandelte Indexfonds (ETF's) sind sehr kostengünstig. Indexfonds werden nicht aktiv von einem Fondsmanager verwaltet, sondern bilden die im Vergleichsindex enthaltenen Aktien im gleichen Verhältnis nach.
Vermögensentwicklung
25 Jahre jeden Monat CHF 300 in einen weltweit diversifizierten Aktienfonds zu ca. 4 % netto Kosten investiert, kann ein Kapital von CHF 154'000 ergeben.