Einzelfirma | |
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Verwendungszweck |
Kleinunternehmen mit personenbezogener Tätigkeit |
Rechtsnatur |
Alleineigentum des Firmeninhabers |
Anforderungen Firmengründung |
Aufnahme regelmässiger wirtschaftlicher Tätigkeit, ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100'000.00 ist die Eintragung im Handelsregsiter erforderlich |
Erforderliches Kapital |
Keine Auflagen |
Haftung |
Unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers |
Organisation |
Keine zwingenden Organe |
Steuerpflicht |
Inhaber für gesamtes Einkommen und Vermögen (Geschäft und Privat) |
Vorteile |
Einfach, günstig, weniger strenge Bilanzierungsvorschriften, steuerliche Einfachbelastung |
Nachteile |
Persönliche Haftung, Nachfolge, Mitarbeiterbeteiligung, höhere Steuern bei Verkauf oder Überführung |
Kollektivgesellschaft | |
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Verwendungszweck |
Kleinunternehmen mit mehreren Personen und personenbezogener Tätigkeit |
Rechtsnatur |
Personengesellschaft |
Anforderungen Firmengründung |
Die Gesellschafter müssen sich darüber einigen, mit gemeinsamen Mitteln einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Gesellschaftsvertrag braucht keine schriftliche Form. Der Eintrag im Handelsregister ist jedoch erforderlich. |
Erforderliches Kapital |
Keine Auflagen |
Haftung |
Unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der einzelnen Gesellschafter |
Organisation |
Einzelne Gesellschafter |
Steuerpflicht |
Jeder Gesellschafter für seinen Einkommens- und Vermögensanteil (Geschäft und Privat) |
Vorteile |
Einfach, günstig, weniger strenge Bilanzierungsvorschriften, steuerliche Einfachbelastung |
Nachteile |
Haftung, Nachfolge, Mitarbeiterbeteiligung, höhere Steuern bei Verkauf oder Überführung |
Aktiengesellschaft | |
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Verwendungszweck |
Geeignet für Unternehmungen mit hohem Kapitalbedarf und mehreren Teilhabern |
Rechtsnatur |
Juristische Person |
Anforderungen Firmengründung |
Die Gründung der AG muss mit Statuten, Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle öffentlich beurkundet werden. Anschliessend Eintragung ins Handelsregister |
Erforderliches Kapital |
Mindestaktienkapital von CHF 100'000.00 als Bar- oder Sacheinlage, wovon CHF 50'000.00 als Mindesteinlage bei Gründung |
Haftung |
Ausschliessliche Haftung durch das Gesellschaftsvermögen |
Organisation |
Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle |
Steuerpflicht |
Gesellschaft für Gewinn und Eigenkapital Aktionär für Aktienwert und Dividende |
Vorteile |
Haftungsbeschränkung, formelle Struktur, Möglichkeiten für Nachfolgeregelungen und Beteilligung Dritter |
Nachteile |
Hohes Gründungskapital, Kosten, steuerliche Zweifachbelastung |
GmbH | |
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Verwendungszweck |
kleine und mittelgrosse personenbezogene Kaptialgesellschaften |
Rechtsnatur |
Juristische Person |
Anforderungen Firmengründung |
Die Gründung der GmbH muss mit Statuten öffentlich beurkundet werden. Anschliessend Eintragung ins Handelsregister |
Erforderliches Kapital |
Mindestgesellschaftskapital von CHF 20'000.00 |
Haftung |
Ausschliessliche Haftung durch das Gesellschaftsvermögen |
Organisation |
Gesellschaftsversammlung, Geschäftsführer und evtl. Revisionsstelle |
Steuerpflicht |
Gesellschaft für Gewinn und Eigenkapital, Gesellschafter für Anteile als Vermögen und Gewinnverteilung als Einkommen |
Vorteile |
Haftungsbeschränkung, weniger Kapital notwendig als bei AG |
Nachteile |
Übertragung der Anteile aufwändiger, steuerliche Zweifachbelastung |